Sie habe das Geld dort nicht anfassen wollen, da sie «penaltys» erwarte. Beim checking account handle es sich um das Bankkonto, mit welchem sie Rechnungen bezahle. Die Beschuldigte bejahte weiter die Frage, ob sie die «Erklärungen über Rechte & Pflichten für Klientinnen und Klienten» gelesen habe und gab an, sie sei sich aber nicht sicher gewesen, ob sie jedes Detail verstanden habe. Auf Frage, wieso sie Geld im Umfang von CHF 15'310.05 (recte: CHF 15'310.50) des Pensionskontos bei F.________ (Investmentfond) auf ihr Konto bei der G.__