Sie [die Beschuldigte] habe wohl nicht richtig verstanden, was von ihr verlangt worden sei. Im Frühling 2019 hätten sie eine neue Sozialhelferin erhalten und diese habe klargemacht, was von ihr [der Beschuldigten] erwartet werde. Sie habe nichts verheimlichen wollen und habe nach den Papieren gesucht und diese herausgegeben. Da habe sie