320, Z. 13 ff.). Auf Vorhalt, wonach sie mit ihrer Unterschrift bestätigt habe, dass die vorstehenden Angaben vollständig und wahr seien und sie über kein anderes Einkommen und Vermögen verfüge, gab die Beschuldigte an, sie [die Beschuldigte und ihr Ehemann] hätten im November oder Oktober 2018 geheiratet. Im Oktober habe sie einen Checkinaccount (recte: checking account) und ein Pensionskonto gehabt, von dem sie gedacht habe, sie hätte keinen Zugang darauf. Sie habe kein Geld mehr gehabt und habe gedacht, sie würde eventuell wieder Zugang darauf erhalten.