62, Z. 97 ff.). Auf Frage, wieso sie nicht jeweils alle Gutschriften unverzüglich dem Sozialdienst mitgeteilt habe, gab die Beschuldigte an, sie habe deklariert, was auf dem Konto sei. Sie habe lediglich von ihrem Bankkonto gelebt und als kein Geld mehr vorhanden gewesen sei, habe sie Geld vom Investmentfonds bezogen. Sie habe nicht realisiert, dass sie Geld von der Sozialhilfe bezogen habe. Sie habe gedacht, dass es sich um das Geld ihres Ehemannes handle. Sie habe erst durch I.________ erfahren, dass etwas nicht rechtens sei. Das Gespräch mit I.________ habe anfangs 2019 stattgefunden. Vorher sei sie durch J.________ betreut worden.