Gleichzeitig habe sie zu wenig Geld zur Verfügung gehabt. Sie habe sehr viele Rechnungen der Gemeinde und der Migrationsbehörden gehabt in dieser Zeit. Sie habe jeweils die deutsche Sprache nicht ganz verstanden. Sie habe Rechnungen erhalten, die sie nicht ganz verstanden habe und diese dann einfach bezahlt (pag. 62, Z. 81 ff.). Auf Vorhalt, wonach sie aufgrund des Vermögens keinen Anspruch auf Sozialhilfe gehabt hätte, führte die Beschuldigte aus, ihr sei nicht bewusst gewesen, dass sie bereits Sozialhilfe bezogen habe (pag. 62, Z. 97 ff.).