7. Sachverhalt gemäss Anklageschrift Mit Anklageschrift vom 23. April 2020 wird der Beschuldigten Folgendes vorgeworfen (pag. 293 f.): Durch die Heirat mit E.________ wurde die Beschuldigte per 01.10.2018 in dessen Sozialhilfebudget einberechnet und mitunterstützt. Sie verschwieg gegenüber dem Sozialdienst, dass sie zu diesem Zeitpunkt ein Vermögen bei F.________ (Investmentfond) (Investmentfond) von USD 14'026.62 hatte. Von diesem Investmentfond liess sie sich in der Zeitspanne zwischen 13.10.2018 bis 13.05.2019 fünf Gutschriften im Gesamtwert von CHF 15'310.05 auf ihr Bankkonto bei der G._____