4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die oberinstanzliche Hauptverhandlung bzw. die Durchführung des schriftlichen Verfahrens wurde über die Beschuldigte ein aktueller Strafregisterauszug, datierend vom 29. März 2021, eingeholt (pag. 415). Zudem wurde das Amt für Bevölkerungsdienste, Bereich Migrationsdienste, mit Schreiben vom 19. März 2020 aufgefordert, ihren im Hinblick auf die Prüfung einer allfälligen Landesverweisung verfassten Bericht vom 20. Februar 2020 zu ergänzen (pag. 410). Der ergänzende Bericht traf am 23. März 2021 beim Obergericht des Kantons Bern ein (pag.