2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete Rechtsanwalt B.________ mit Schreiben vom 14. August 2020 namens und im Auftrag der Beschuldigten form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 337). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 24. November 2020 und wurde den Parteien mit Verfügung gleichen Datums zugestellt (pag. 376 f.). In der Folge ging die Berufungserklärung der Beschuldigten mit Eingabe vom 16. Dezember 2020 form- und fristgerecht am 17. Dezember 2020 beim Obergericht des Kantons Bern ein (pag. 383 f.).