_ schuldig gesprochen und in Anwendung der einschlägigen Gesetzesartikel zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à CHF 30.00, ausmachend CHF 1'800.00, verurteilt, wobei der Vollzug der Strafe aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt wurde (pag. 332, Ziff. I.1. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). Des Weiteren sprach die Vorinstanz eine Landesverweisung von 5 Jahren aus und auferlegte der Beschuldigten die Verfahrenskosten von insgesamt CHF 2'600.00 zur Bezahlung (pag. 332, Ziff. I.2 und 3. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs).