In Bezug auf die Verbindungsbusse ist ebenfalls der aktualisierte Tagessatz zu berücksichtigen, weshalb eine Verbindungsbusse von CHF 480.00 (6 x CHF 80.00) auszusprechen ist. Der Beschuldigte wird demnach zu einer Geldstrafe von 24 Tagessätzen à CHF 80.00, ausmachend total CHF 1’920.00, verurteilt, unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs auf eine Probezeit von zwei Jahren sowie zu einer Verbindungsbusse von CHF 480.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe auf sechs Tage bei schuldhafter Nichtbezahlung. 24 V. Zivilpunkt