Zu berücksichtigen ist zudem auch das aktualisierte Einkommen seiner Ehefrau mit netto CHF 6'643.00 (pag. 222), wofür dem Beschuldigten ein Zuschlag im Umfang von 15% (ausmachend CHF 573.90) angerechnet wird. Dabei resultiert eine neu zu berücksichtigende Tagessatzhöhe von CHF 80.00. In Bezug auf die Verbindungsbusse ist ebenfalls der aktualisierte Tagessatz zu berücksichtigen, weshalb eine Verbindungsbusse von CHF 480.00 (6 x CHF 80.00) auszusprechen ist.