Es ist bekannt, dass Motorradfahrer – wenn sie voll bremsen müssen – stets einem erhöhten Sturzrisiko ausgesetzt sind. Der Beschuldigte musste als Lenker eines Personenwagens und damit des «stärkeren» Fahrzeugs damit rechnen, dass der Privatkläger bei einer schnellen Bremsung mit einem Motorrad umfallen und sich dabei verletzen könnte, denn Motorradfahrer sind ungeschützt Gefahren ausgesetzt. Dass die Folge eines solchen Sturzes eine Körperverletzung sein könnte, liegt auf der Hand und damit musste der Beschuldigte auf Grund der gegebenen Umstände rechnen.