22 und die Position des Privatklägers. Trotzdem leitete der Beschuldigte aus Wut über das zu nahe Auffahren das Bremsmanöver ein. Er gab damit das weitere Geschehen aus der Hand; es lag nicht mehr in seiner Macht, einen Unfall zu vermeiden. Es ist bekannt, dass Motorradfahrer – wenn sie voll bremsen müssen – stets einem erhöhten Sturzrisiko ausgesetzt sind.