9. Einfache Körperverletzung 9.1 Rechtliches Für die rechtlichen Grundlagen zum Tatbestand von Art. 123 Ziff. 1 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 14 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 147 f.). Ergänzend ist ein besonderes Augenmerk auf die Abgrenzung zwischen Eventualvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit zu legen. Hierzu hält das Bundesgericht in Urteil 6B_870/2018 vom 29. April 2019 E. 3.7.1. und 3.7.2. Folgendes fest: 3.7.1.