Es könne nicht sein, dass sich der Beschuldigte von ihm bedrängt gefühlt habe (pag. 101). Er habe nicht gedrängelt, er sei normal gefahren und habe sich gefragt, weshalb der Beschuldigte zweimal so auf die Bremsen gehe (pag. 102). Der Beschuldigte habe im Auto komische Zeichen gemacht. Er habe dem Autofahrer nach der ersten Vollbremsung gesagt, er solle rechts ranfahren; er habe ihn fragen wollen, weshalb er so etwas mache, das sei gefährlich. Dieser sei weitergefahren und sei dann plötzlich auf der Strasse stehen geblieben. Es treffe nicht zu, dass er bis zur Höhe der B-Säule gefahren sei; es seien ja Autos entgegengekommen.