Allein schon diese Aussage steht im Widerspruch zu den Aussagen des Zeugen, welcher keine solche erste Bremsung wahrgenommen hat, womit diese kaum so abrupt und stark gewesen sein kann. Der Autofahrer habe ihm weiter Handzeichen gemacht, welche er nicht habe deuten können, weshalb er dem Autofahrer Zeichen gegeben habe, dass er neben die Strasse fahren solle (anhalten solle), er habe mit ihm sprechen wollen. Er habe dafür aber nicht auf die Gegenfahrbahn gewechselt, sondern sei hinter dem Beschuldigten auf dessen linker Seite gefahren. Das Auto habe nicht angehalten, sondern sei weitergefahren.