Dieser sei auf seine Seite gefahren und habe weiter mit seinen Händen gefuchtelt und gerufen. Da habe er sich gedacht «läck du mir», dann entspreche ich halt deinem Wunsch. Er habe normal gebremst. Wenn er eine Vollbremsung gemacht hätte, wäre der Privatkläger sicher in ihn hineingefahren. Er habe in den Rückspiegel geschaut und sogleich gesehen, wie der Privatkläger gestürzt sei. Er selber habe erst danach ganz angehalten. Der Sturz sei noch im Bremsprozess erfolgt. Er sei dann rückwärts auf einen Platz gefahren (pag. 104 f.). Bei seinem zweiten Bremsmanöver habe er zuerst nach hinten geschaut; hinter ihm sei frei gewesen.