Ob der Autofahrer abrupt oder extra gebremst habe, könne er nicht sagen (pag. 98). Allein gestützt auf die Aussagen des Zeugen lässt sich ableiten, dass diese zweite Bremsung vor dem Unfall keine Vollbremsung gewesen sein kann, ansonsten hätte der Zeuge diese als solche wahrgenommen und selber entsprechend abbremsen müssen. Jedoch ist auf Grund seiner Aussagen durchaus davon auszugehen, dass der Bremsvorgang relativ plötzlich und von einer gewissen Intensität erfolgt sein muss. Zur Frage, wo sich der Motorradfahrer im Moment dieser zweiten Abbremsung befunden hat, äusserte sich der Zeuge nicht.