Der Zeuge schilderte weiter nachvollziehbar, weshalb er Sicht aufs Geschehen gehabt habe. Er habe einen VW-Caddy, da sitze man etwas höher und sehe über die anderen Fahrzeuge (pag. 97). Wenn er etwas nicht wusste oder sich nicht daran erinnern konnte, gab er dies ebenfalls an (z.B. ob das Auto vor dem Halt noch geblinkt habe, könne er nicht sagen, auch nicht, warum das Auto genau angehalten habe, pag. 98; wie nahe sich der Motorradfahrer im Zeitpunkt des Bremsmanövers beim Auto befunden habe, könne er nicht sagen, pag. 98; wenn er sich richtig daran erinnern könne, habe der Motorradfahrer den Lenker auf die Seite bewegt und sei deshalb umgefallen, pag.