So schilderte der Zeuge das Anhalten des Autofahrers gerade als Folge des zu nahen Auffahrens durch den Motorradfahrer (der Motorradfahrer sei dem Personenwagen extrem aufgehockt, danach habe der Personenwagen glaublich normal angehalten, pag. 14). In Bezug auf die Anzahl Fahrzeuge zwischen dem Zeugen und den beiden Unfallbeteiligten gab es einen vermeintlichen Widerspruch. Während der Zeuge am Un-