Er habe einfach auf einmal abgebremst und sei auf der Strasse stehen geblieben. Er schätze mal, sie seien 40 - 50km/h gefahren. Wenn man da abbremse, stehe man innerhalb von 5 bis 7m still. Ob der Autofahrer abrupt oder extra gebremst habe, könne er nicht sagen (pag. 98). Dass der Motorradfahrer auf der Strecke ab Autobahn Ein-/ Ausfahrt zeitweise genügend Abstand gehabt haben könnte – wie dies der Privatkläger behauptet –, davon ist beim Zeugen nicht die Rede. So ist ihm das Geschehen vor dem Unfall gerade wegen des zu nahe Auffahrens aufgefallen.