Oder er führte aus, wie er gesehen habe, dass der Motorradfahrer mit der Hand «gehändelt» habe (pag. 97). Der Motorradfahrer sei mehrmals links und dann wieder rechts gefahren, er habe mehrmals mit der linken Hand gewunken und sich so beklagt (pag. 98). Auf Frage hin, was die Aussage bei der Polizei mit «extrem aufhocken» für ihn bedeute, äusserte sich der Zeuge, das heisse für ihn zwischen 5 und 10m Abstand (pag. 99). Angesprochen auf das Abbremsen durch den Autofahrer führte der Zeuge aus, der Autofahrer sei plötzlich stillgestanden. Er habe nicht die typischen stockenden Bremsbewegungen gemacht. Er habe einfach auf einmal abgebremst und sei auf der Strasse stehen geblieben.