Lenker auf die Seite bewegt und sei deswegen umgefallen. Auf diverse Fragen hin schilderte der Zeuge die Beobachtung des Unfallhergangs detaillierter als am Unfallort, was aber hauptsächlich darauf zurückzuführen ist, dass er von der Vorinstanz auch entsprechend befragt wurde. So schilderte der Zeuge beispielsweise die Strassengegebenheiten detaillierter (nach der Autobahn habe es eine S-Kurve, das Ganze habe vor der S-Kurve angefangen bzw. von dort aus habe er es beobachtet und habe kurz vor der Unterführung geendet, wo es zum Unfall gekommen sei, pag. 98). Oder er führte aus, wie er gesehen habe, dass der Motorradfahrer mit der Hand «gehändelt» habe (pag.