Der Motorradfahrer sei dem Personenwagen jedenfalls extrem aufgehockt. Danach habe der Lenker des Personenwagens glaublich normal angehalten. Der Motorradfahrer habe eine Vollbremsung gemacht, den Lenker nach rechts eingeschlagen und sei zu Fall gekommen. Es sei zu keiner Kollision gekommen (pag. 14). An der erstinstanzlichen Hauptverhandlung bestätigte der Zeuge diese Aussagen und schilderte das Kerngeschehen gleich. So führte er erneut aus (pag. 97), dass der Motorradfahrer dem Personenwagen aufgesessen sei und versucht habe, diesen zu überholen. Durch das Anhalten, warum auch immer, sei der Motorradfahrer umgefallen. Wenn er sich richtig erinnern könne, habe der Motorradfahrer den