7 funden hat, wovon der Privatkläger ausgegangen ist bzw. hat ausgehen müssen und wie stark der Beschuldigte abgebremst hat. Der Beschuldigte führt seinerseits aus, beim ersten Bremsmanöver habe er die Bremsen nur leicht angetippt, um den Privatkläger quasi zu ermahnen, Abstand zu halten. In Bezug auf das zweite Bremsmanöver bestreitet der Beschuldigte, dass es sich um eine Vollbremsung oder um einen Schikane-Stopp gehandelt haben soll.