Der Straf- und Zivilkläger fuhr mit seinem Motorrad hinter dem Beschuldigten her, als der Beschuldigte das Bremspedal ein erstes Mal betätigte, wobei die Bremslichter aufleuchteten. Der Straf- und Zivilkläger erschrak und in der Folge kam es zu einer «Diskussion» zwischen dem Beschuldigten und dem Straf- und Zivilkläger mittels Handzeichen und Zurufen beiderseits. Auf der Dorfstrasse in E.________ bremste der Beschuldigte ein zweites Mal – diesmal bis zum Stillstand – ab. Der Strafund Zivilkläger bremste in der Folge ebenfalls ab und stürzte dabei.