7. Sachverhalt 7.1 Bestrittener und unbestrittener Sachverhalt Unbestritten ist das von der Vorinstanz korrekt zusammengefasste Rahmengeschehen und der Grobablauf insoweit, als Folgendes festgehalten wurde (pag. 140): Der Beschuldigte war mit seinem Auto von H.________ in Richtung E.________ unterwegs. Der Straf- und Zivilkläger fuhr mit seinem Motorrad hinter dem Beschuldigten her, als der Beschuldigte das Bremspedal ein erstes Mal betätigte, wobei die Bremslichter aufleuchteten.