6. Verletzung des Anklagegrundsatzes 6.1 Vorbringen der Verteidigung Die Verteidigung machte in der Berufungsbegründung am Rande geltend (pag. 241), die Vorinstanz habe womöglich den Anklagegrundsatz verletzt. So werde dem Beschuldigten im Strafbefehl vorgeworfen, aufgrund eines Schikane- Stopps eine einfache Körperverletzung zum Nachteil des Privatklägers herbeigeführt zu haben. Die Vorinstanz habe aber an der Verhandlung mündlich ausgeführt, dass sie gerade nicht von einem Schikane-Stopp ausgehe.