4. Anträge der Parteien Rechtsanwältin B.________ stellte namens des Beschuldigten in der Berufungsbegründung vom 23. März 2021 folgende Anträge (pag. 232): 1. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau, Einzelgericht, vom 19. August 2020, A.________ betreffend, insoweit in Rechtskraft erwachsen ist als die Genugtuungsforderung des Straf- und Zivilklägers abgewiesen wird;