Mit Eingabe vom 18. Mai 2021 wurde seitens des Beschuldigten repliziert (pag. 261 ff.) und mit Eingabe vom 11. Juni 2021 seitens des Privatklägers dupliziert (pag. 269 ff.). Daraufhin wurde der Schriftenwechsel mit Verfügung vom 14. Juni 2021 als geschlossen erachtet (pag. 275 f.). 3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurde über den Beschuldigten ein aktueller Strafregisterauszug (pag. 215, 224 f.) sowie ein aktueller Leumundsbericht inkl. Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse (pag. 215, 216 ff.) eingeholt.