2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, damals verteidigt durch Rechtsanwalt K.________, mit Schreiben vom 27. August 2020 fristgerecht die Berufung an (pag. 129). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung (pag. 134 ff.) erklärte der Beschuldigte, neu verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, am 15. Dezember 2020 die Berufung (pag. 188 ff.). Er beschränkte die Berufung auf den Schuldspruch und auf die teilweise Gutheissung der Schadenersatzforderung des Privatklägers.