, schuldig erklärt wurde. Er wurde seinerseits zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 12 Tagessätzen zu CHF 70.00, ausmachend total CHF 840.00, verurteilt, bei einer Probezeit von zwei Jahren, sowie zu einer Verbindungsbusse von CHF 210.00 und einer Übertretungsbusse von CHF 300.00, beides unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei Nichtbezahlung auf je drei Tage. Weiter wurde er zu den hälftigen Verfahrenskosten verurteilt.