1. Erstinstanzliches Urteil Die Gerichtspräsidentin des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Vorinstanz) erklärte mit Urteil vom 19. August 2020 A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) schuldig der einfachen Körperverletzung, begangen am 24. Juli 2019 in E.________, und verurteilte ihn zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 24 Tagessätzen zu CHF 90.00, ausmachend total CHF 2’160.00, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem wurde er zu einer Verbindungsbusse von CHF 540.00 verurteilt, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei Nichtbezahlung auf sechs Tage.