Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (nur Dispositiv; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist resp. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - dem Bundesamt für Polizei (Urteil mit Begründung; innert 10 Tagen) - dem Nachrichtendienst des Bundes (Urteil mit Begründung; innert 10 Tagen) - der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat (nur Dispositiv; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist resp. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde; unter Rücksendung der Akten) - dem KTD / Erkennungsdienst der Kantonspolizei Bern (nur Dispositiv; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist resp. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde)