2. zu einer Verbindungsbusse von CHF 3’120.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 24 Tage festgesetzt. 3. zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 3 Tage festgesetzt. 4. zu den auf ihn entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2'546.25. 5. zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2’000.00. III. Betreffend Widerrufsverfahren: