Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 24. Juli 2020 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: 1. A.________ freigesprochen wurde 1.1 von der Anschuldigung der Sachbeschädigung (öffentliche Zusammenrottung), angeblich begangen am 19. August 2017 in Herzogenbuchsee; 1.2 von der Anschuldigung des Öffnens der Eisenbahntüre während der Fahrt, angeblich begangen am 19. August 2017 in Herzogenbuchsee; 1.3 von der Anschuldigung des Verlassens eines Fahrzeuges während der Fahrt, angeblich begangen am 19. August 2017 in Herzogenbuchsee;