10 Abs. 3 StGB) und andererseits nicht um eine strafbare Handlung gegen Leib und Leben, sondern gegen die öffentliche Gewalt bzw. den öffentlichen Frieden (vgl. Überschriften). Auch fallen vorliegend keine Massnahmen in Betracht. Folglich können die Entnahme einer DNA-Probe und die Erstellung eines DNA-Profils nicht angeordnet werden. Erkennungsdienstliche Erfassung Die erkennungsdienstliche Erfassung erlaubt die Feststellung körperlicher Merkmale ohne Eingriffe in den Körper selbst und die Herstellung von Abdrücken (GRAF/HANSJAKOB, a.a.O., N 1 zu Art.