255 StPO abgenommen wurde. In der Praxis handelt es sich meistens um Verfahren, bei denen der Beschuldigte nie festgenommen und deshalb auch nie erkennungsdienstlich behandelt wurde (GRAF/HANSJAKOB, in: Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung – Schulthess Kommentar, 3. Aufl. 2020, N 1 zu Art. 257; Botschaft zur