257 StPO kann das Gericht im Urteil anordnen, dass eine DNA-Probe genommen und ein DNA-Profil erstellt wird von Personen, (a) die wegen eines vorsätzlich begangenen Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt worden sind; (b) die wegen eines vorsätzlich begangenen Verbrechens oder Vergehens gegen Leib und Leben oder gegen die sexuelle Integrität verurteilt worden sind; (c) gegenüber denen eine therapeutische Massnahme oder die Verwahrung angeordnet worden ist.