36. DNA-Probe, DNA-Profil und erkennungsdienstliche Erfassung Die Staatsanwaltschaft stellte erstinstanzlich den Antrag auf Entnahme einer DNA- Probe, Erstellung eines DNA-Profils und dessen Einspeisung in die Datenbank sowie auf erkennungsdienstliche Behandlung des Beschuldigten (pag. 519). Anlässlich der Hauptverhandlung verlangte der Beschuldigte deren Abweisung (pag. 782). Die Vorinstanz verfügte keine Entnahme einer DNA-Probe und Erstellung eines DNA-Profils, da die Voraussetzungen von Art. 257 StPO nicht erfüllt seien. Hingegen ordnete sie eine erkennungsdienstliche Erfassung gestützt auf Art. 260 Abs. 2 StPO an.