30. Konkrete Strafe Der Beschuldigte wird somit zu einer Geldstrafe von 96 Tagessätzen zu CHF 130.00, ausmachend insgesamt CHF 12'480.00, und zu einer Verbindungsbusse von CHF 3'120.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 24 Tage) verurteilt. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf drei Jahre festgesetzt. Des Weiteren wird der Beschuldigte zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00 (Ersatzfreiheitsstrafe drei Tage) verurteilt. V. Widerruf