29. Übertretungsbusse Für das Betreten / Überqueren der Geleise empfehlen die VBRS-Richtlinien eine Busse von CHF 130.00 (VBRS-Richtlinien, S. 31). Die Kammer schliesst sich insofern der Vorinstanz an, als dass die Busse auf CHF 300.00 erhöht wurde, da mehrere Geleise in einer grösseren Gruppe überschritten wurden (pag. 909, S. 41 Urteilsbegründung). Folglich beträgt die Busse CHF 300.00, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen auf drei Tage festgesetzt wird (Art. 106 Abs. 2 aStGB).