Ausgehend von einem monatlichen Nettoeinkommen von rund CHF 4'880.00 (vgl. Lohnabrechnungen April 2020 mit CHF 4'883.15 [pag. 998] und März 2021 mit CHF 4'879.75 [pag. 1009]), ergibt dies ein monatliches Nettoeinkommen (inkl. Anteil 13. Monatslohn) von rund CHF 5'287.00 (CHF 4'880.00 mal 13, geteilt durch 12). Auch mit diesen neuen Zahlen führt die Berechnung unter Berücksichtigung eines Pauschalabzugs von 25 % zu einem abgerundeten Tagessatz von CHF 130.00. Der Beschuldigte ist demnach zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu CHF 130.00, ausmachend total CHF 15’600.00, zu verurteilen.