Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten haben sich seit der erstinstanzlichen Hauptverhandlung leicht verbessert. Die Vorinstanz schloss aus dem Jahresnettoeinkommen von CHF 62’498.00 gemäss Steuererklärung 2018 auf ein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen (inkl. Anteil 13. Monatslohn) von CHF 5'208.00. Der Lohnausweis 2020 weist ein Nettojahreseinkommen von CHF 65'495.00 aus, woraus ein monatliches Nettoeinkommen (inkl. Anteil 13. Monatslohn) von CHF 5'458.00 resultiert. Ausgehend von einem monatlichen Nettoeinkommen von rund CHF 4'880.00 (vgl. Lohnabrechnungen April 2020 mit CHF 4'883.15 [pag.