durch Teilnahme an einem Treffen von 86 FC Zürich-Anhängern in________ (Ortsangabe) verzeichnet (gemäss POLIS, Leumundsbericht pag. 969). Dieses Verhalten lässt nicht auf Reue und Einsicht schliessen, wirkt sich vorliegend aber neutral aus. Insgesamt wirken sich die Täterkomponenten mit 20 Strafeinheiten straferhöhend aus, womit die Geldstrafe 120 Tagessätze beträgt.