(Adresse) gemeldet (pag. 969). Weiter ist festzuhalten, dass der Beschuldigte mit Strafbefehl vom 17. Juli 2017 von der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat wegen einfacher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu CHF 70.00 verurteilt wurde. Der Vollzug der Geldstrafe wurde unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben (pag. 977). Der Vorfall geschah, wie die Vorinstanz richtig feststellte (pag.