33 In Bezug auf das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse ist zu ergänzen, dass der Beschuldigte gemäss den neuesten Lohnabrechnungen als T.________ (Berufsbezeichnung) beim U.________ arbeitet. Sein Nettolohn betrug im Jahr 2020 CHF 65'495.00 (pag. 997). Im April 2020 verdiente er netto CHF 4'883.15 (pag. 998) und im März 2021 netto CHF 4'879.75. (pag. 1009). Der Beschuldigte lebt in stabilen beruflichen und finanziellen Verhältnissen. Gemäss Leumundsbericht vom 29. Januar 2021 (pag. 967 ff.) ist er seit dem 16. Juli 2019 an der V.________ (Adresse) gemeldet (pag.