Gewalttätigkeiten unter den beiden Fanlagern; zusätzlich auch Angriffe auf zivile sowie uniformierte Polizisten) ist die kriminelle Energie im vorliegenden Fall wesentlich grösser. Der Vorfall resultierte nicht etwa aus einer Auseinandersetzung mit den gegnerischen Fans, sondern die rund 25 gewaltbereiten Personen griffen den YB- Extrazug der SBB gezielt an und störten dessen Weiterfahrt, wobei ein Beamter unter Verwendung eines Gegenstands verletzt wurde. Gleichwohl erachtet die Kammer die Einsatzstrafe der Vorinstanz von 90 Strafeinheiten als zu hoch und stattdessen 50 Strafeinheiten als angemessen.