32 Angreifer (und nicht als Mitläufer) teil, indem er sich entsprechend gekleidet und vermummt der Gruppe anschloss und auf den Zug losstürmte. Wenngleich die kriminelle Energie des Beschuldigten nicht unerheblich war, dauerte die Aggression nur wenige Minuten und dem Beschuldigten konnten keine konkreten Handlungen (Körperverletzung, Sachbeschädigung) nachgewiesen werden. Die objektive Tatschwere bleibt leicht.