759 Z. 2 ff.), konnten weitere Verletzungen bzw. Vorfälle verhindert werden. Ausserdem war die Verspätung des Zugs mit ca. vier Minuten moderat. Das Tatverschulden ist damit noch leicht. Verwerflichkeit des Handelns Es ist festzuhalten, dass eine Gruppe von ca. 25 gewaltbereiten, teilweise bewaffneten, einheitlich gekleideten und vermummten Fussballfans einen auf die Minute genau geplanten und gezielten Angriff startete. Der Beschuldigte nahm daran als